Reise- und Buchungsbedingungen
Stand 01.03.2010
Letzte
Fassung
Die Corfelios Reiseveranstalter und Reisevermittler GmbH (im
folgenden Corfelios bzw. „wir“) ist teilweise als Reiseveranstalter, teilweise
als Reisevermittler tätig. Die nachfolgenden Bedingungen dienen dazu, die
Rechtsverhältnisse transparent darzustellen und unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Vorschriften korrekt zu regeln.
I. Vermittlung fremder
Leistungen / Haftung bei Vermittlung
1. Vermittelt Corfelios ausdrücklich in
fremdem Namen Leistungen von Fremdanbietern, wie z.B. Flüge oder Leihwagen, so
richten sich Zustandekommen und Inhalt der Verträge über diese Leistungen nach
den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und – soweit diese einbezogen wurden
– den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners des Reisenden,.
2. Als
Vermittler fremder Leistungen haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung
der Leistung, nicht für die Leistungserbringung im vermittelten Vertrag als
solche. Unsere Haftung aus der Vermittlung ist, soweit nicht Körperschäden
vorliegen oder wir einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
haben, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung
beschränkt.
II. Datenschutz / Ausführendes Luftfahrtunternehmen
1.
Ihre im Zusammenhang mit der Buchung von uns veranstalteter oder vermittelter
Leistungen erfassten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung und
zur Kundenbetreuung verwendet. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, so
können Sie der Datenverwendung hierfür widersprechen (§ 28 Abs. 4
Bundesdatenschutzgesetz/BDSG). Dazu und für die Geltendmachung der weiteren
Rechte nach §§ 34, 35 BDSG genügt kurze Mitteilung unter den am Ende der
Bedingungen angegebenen Kontaktdaten.
2. Die EU-Verordnung Nr. 2111 vom
14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von
Beförderungsverträgen, ihre Kunden vor der entsprechenden Flugbeförderung über
die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese
feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die
wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der
ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich
zu unterrichten.
III. Abschluss des Reisevertrages mit
Corfelios
1.Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines
Reisevertrags an: an dieses Angebot sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch
maximal 14 Tage ab Zugang Ihrer Erklärung bei uns gebunden. Der Reisevertrag
kommt erst zustande, wenn Ihre Anmeldung Ihnen bzw. dem von Ihnen
eingeschalteten Reisebüro gegenüber in Textform bestätigt worden ist.
2.
Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im Reisekatalog beschriebenen
Leistungen oder den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung
mit uns. Sie sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden. Reisebüros
sind nicht bevollmächtigt, abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde
oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
IV. Leistungen
Der
Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus Reiseanmeldung und
Buchungsbestätigung sowie ergänzend aus der zugrunde liegenden Ausschreibung.
Änderungen der Ausschreibung durch Mitteilung vor Vertragsschluss bleiben
vorbehalten (vgl. Ziffer XIV.).
V. Zahlung des Reisepreises
1.
Sämtliche Zahlungen auf unseren Reisepreis sind nur gegen Aushändigung eines
Sicherungsscheines gemäß § 651 k Abs.3 BGB zu leisten. Mit Erhalt des
Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Der
Restbetrag ist 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Vertragsschluss nach diesem
Zeitpunkt ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig.
2. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises eingetreten, so
haben Sie bis zur erfolgten Zahlung keinen Anspruch auf unsere Reiseleistungen.
3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort
fällig.
VI.. Preisänderungen
1. Als Reiseveranstalter sind wir
berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für uns nach
Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund nicht
von uns zu vertretender Umstände erhöhen oder neu entstehen:
Wechselkurse
für die betreffende Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei
Ölpreisverteuerung);
Abgaben für bestimmte Leistungen; Hafen- oder
Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung;
Einreise- und Aufenthaltsgebühren. Die Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig,
wenn zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als 4
Monaten liegt.
2. Der Reisepreis darf nur insoweit erhöht werden, wie dies
der betragsmäßigen Erhöhung der in Ziffer 1. genannten Preisbestandteile bezogen
auf die Kosten der konkreten Reise seit Vertragsschluss
entspricht. Der
Erhöhungsbetrag wird zum Reisepreis addiert. Wir sind verpflichtet, Ihnen auf
Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung im einzelnen zu belegen.
3.
Wir sind verpflichtet, Ihnen eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach
Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens drei Wochen vor Reisebeginn
mitzuteilen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so sind Sie berechtigt,
ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Sie können
stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus
unserem Angebot verlangen, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis für
Sie aus unserem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer
Ersatzreise müssen unverzüglich uns oder dem buchenden Reisebüro gegenüber
erklärt werden.
VII. Rücktritt vor Reisebeginn
Sie können als
Reiseteilnehmer vor Reiseantritt jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. In
diesem Fall steht uns als Reiseveranstalter jedoch gesetzlich eine
Rücktrittsentschädigung zu. Wir können
statt der konkreten Berechnung der
Rücktrittsentschädigung die nebenstehende pauschalierte Stornoentschädigung
geltend machen:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20%
Vom 29. bis 15.
Tag vor Reiseantritt: 50%
Vom 14. bis 03. Tag vor Reiseantritt: 70%
ab
02. Tag vor Reiseantritt sowie bei Nichtantritt
der Reise ohne vorherige
Benachrichtigung: 90%
Die Entschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis
je angemeldeten Teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der
Eingang der Rücktrittserklärung; an Wochenenden und Feiertagen der Werktag
danach. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens
bleibt Ihnen vorbehalten.
VIII. Umbuchungen und Wechsel in der
Person des Reiseteilnehmers
1. Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel,
Unterkunft oder Beförderungsart nehmen wir bei von uns veranstalteten Reisen bis
30 Tage vor Reisebeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,00 pro
Teilnehmer plus der Gebühr, die der Veranstalter der über uns gebuchten
Fremdleistung verlangt, vor Verfügbarkeit der gewünschten Leistung
vorausgesetzt. Nach diesem Zeitpunkt kann eine Umbuchung grundsätzlich nur durch
Rücktritt vom Reisevertrag zu den in Ziffer V. genannten Bedingungen und
nachfolgende Neuanmeldung erfolgen.
2. Bis zum Reisebeginn können Sie
verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus
dem Reisevertrag eintritt. Wir können als Reiseveranstalter dem Eintritt
widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Bei Eintritt des Dritten haften Sie mit ihm gemeinsam als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch seinen Eintritt entstehenden
Mehrkosten.
IX. Obliegenheiten bei mangelhafter Reise
1. Wird
die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht, so können Sie Abhilfe
verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
2. Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten
angemessenen Frist Abhilfe, können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz
erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn
wir die Abhilfe verweigern oder wenn sofortige Abhilfe durch besonderes
Interesse geboten ist.
3. Ihr Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises
(Minderung) für die Dauer des Mangels entfällt, soweit Sie es schuldhaft
unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
4. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige
sind an unsere örtliche Vertretung, deren Name und Kontaktadresse Sie in unseren
Reiseunterlagen finden, zu richten. Diese ist jedoch nicht befugt, Ansprüche mit
Wirkung gegen uns anzuerkennen.
X.. Kündigung des Reisevertrags durch
Sie oder uns
1. Wir können als Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen,
wenn Sie als Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen
Reiseanforderungen nicht genügen oder Ihr
Verhalten den Reiseablauf
nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen
wird oder abgeholfen werden kann.
2. Wird die von uns veranstaltete Reise
durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den
Reisevertrag kündigen.
3. Unsere örtlichen Vertreter sind zum
Kündigungsausspruch bevollmächtigt.
4. Ist Ihnen infolge eines Mangels die
Reise oder ihre Fortsetzung nicht zumutbar oder ist die Reise durch einen Mangel
erheblich beeinträchtigt, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag kündigen. Zuvor ist uns eine angemessene Frist zur Abhilfe zu
setzen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von
uns verweigert wird oder sofortige Kündigung des Vertrages durch besonderes
Interesse geboten ist.
XI. Hinweis zu sportlichen Aktivitäten im
Urlaub
Denken Sie an Ihre Sicherheit und minimieren Sie Risiken. Auch ohne
besondere Aufforderung sollten Sie bei allen Aktivitäten auf dem Wasser eine
Schwimmweste tragen und beim Mitsegeln den Weisungen des Schiffsführers
unbedingt Folge leisten.
XII. Unsere Haftung als Reiseveranstalter
1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
wird auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt,
soweit
a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt
wurde oder
b) wir für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
2. Unsere Haftung Ihnen gegenüber auf
Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden
betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht,
auf den
dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis € 4.100,00
haften wir jedoch unbeschränkt.
XIII.. Ausschlussfrist, Verjährung
1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung
oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Sie innerhalb eines
Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber
unter unserer unten angegebenen Adresse geltend machen. Nach Fristablauf können
Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist gehindert waren.
2.Ihre in Ziff. 1 bezeichneten
Ansprüche verjähren in zwei Jahren, soweit sie auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen oder Körperschäden betreffen. Ansonsten verjähren sie in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte.
XIV. Gültigkeit der Angaben in unserer
Ausschreibung
Selbstverständlich kann die Ausschreibung im Katalog bzw. auf
der Website nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden
Gegebenheiten berücksichtigen, und Druckfehler können leider auch bei größter
Sorgfalt vorkommen. Änderungen unseres Angebots bleiben uns daher bis
Vertragsschluss vorbehalten.
XV. Versicherungen
Wir empfehlen
Ihnen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und
einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
Wir vermitteln Ihnen gerne entsprechende Angebote der TAS TOURISTIK ASSEKURANZ,
Walther von Cronberg Platz 15, 60594 Frankfurt.
XVI. Visa-, Pass- und
Gesundheitsbestimmungen
1. Die Information über solche Bestimmungen Ihnen
gegenüber bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für
deutsche Staatsbürger (bzw. für Bürger des EU-Landes, aus dem heraus Sie buchen)
ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit Sie uns bei der Buchung
keine besonderen Angaben gemacht haben.
2. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung der Bestimmungen
durch die staatlichen Behörden besteht. Wir werden uns bemühen, Sie von etwaigen
Änderungen schnellstmöglich zu unterrichten, möchten Ihnen jedoch nahe legen,
selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf evtl.
Änderungen einstellen zu können.
3. Sie sollten sich über Infektions- und
Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte
ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden.
Allgemeine Informationen erhalten Sie insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
XVII.
Gerichtsstand
Für den Fall, dass Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegen,
wird für Ansprüche gegen Sie der Gerichtsstand Müllheim vereinbart.
Unsere Kontaktdaten
Deutsche Skatbank, BLZ: 83065410, KTO:
4401808
Reiseveranstalter und Reisevermittler Corfelios GmbH,
Mittlerer
Kirchweg 1, 79410 Badenweiler
Telefon 07632-824555; Telefax
07632-824556,
Web: www.corfelios.de; www.viel-urlaub.de
Email: info@corfelios.de und info@viel-urlaub.de
Geschäftsführerin
Beatrix Schmahl,
HR-Nummer 675,
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335 698